Definition von „Ganztagsschule“ durch Deutschlands Kultusministerkonferenz (KMK): „Als Mindestanforderungen für Ganztagsschulen definiert die KMK, dass diese an mindestens drei Tagen in der Woche für sieben Zeitstunden geöffnet sind und (Betreuungs-)Angebote vorhalten.“
StEG-Konsortium (Hrsg.), „Ganztagsschule: Bildungsqualität und Wirkungen außerunterrichtlicher Angebote“ (2016), S. 13
