„In etwa einem Drittel der Länder und subnationalen Einheiten mit verfügbaren Daten (12 von 35) legt der Staat akademische Mindestleistungsanforderungen für Absolventinnen und Absolventen von Bildungsgängen im Sekundarbereich II für den Eintritt in bestimmte Fächergruppen fest, während es in 9 von 35 akademische Mindestleistungsanforderungen für den Eintritt in manche tertiären Bildungseinrichtungen gibt. In Frankreich, Griechenland, Israel, Litauen, Norwegen und Portugal gelten diese akademischen Mindestleistungsanforderungen für alle Fächergruppen und alle tertiären Bildungseinrichtungen.“
OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2025 (2025), S. 526.
