„An der AHS beträgt das Betreuungsverhältnis von Lehrpersonen zu pädagogisch unterstützenden Personen 34:1, an der MS beträgt es 15:1; bei Statutschulen sind es 5:1. Das Betreuungsverhältnis von Lehrpersonen zu administrativ unterstützenden Personen beträgt sowohl an der AHS als auch an der MS 15:1 und an Statutschulen 4:1.“
Mag. Dr. Corinna Koschmieder u. a., Teaching and Learning International Survey. Lehrer*innen im Fokus (2025), S. 119.
